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BVerwG, 05.08.1977 - II B 40.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.04.1977 - 7 A 199/76
- BVerwG, 05.08.1977 - II B 40.77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.04.1968 - VII B 32.68
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen ein für …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1977 - 2 B 40.77
Zwar ist eine Entscheidung gemäß § 719 Abs. 2 ZPO, welche Vorschrift im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 167 Abs. 1 VwGO entsprechend anwendbar ist, auch bereits im Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision zulässig (BVerwGE 29, 290 [BVerwG 19.04.1968 - VII B 32/68]). - BVerwG, 17.07.1975 - 6 B 43.75
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 05.08.1977 - 2 B 40.77
Im vorliegenden Fall handelt es sich aber nicht um eine Streitigkeit, die die Ausführung des Wehrpflichtgesetzes betrifft, sondern um einen Schadensersatzanspruch aus § 24 Abs. 1 Satz 2 des Soldatengesetzes, hier anzuwenden in der Fassung vom 22. April 1969 (BGBl. I S. 314) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1975 - BVerwG VI B 43.75 -.